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Erklärung zur Informationspflicht (Datenschutzerklärung)
- Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003 und DSG 2000).
- Im Zuge der Anmeldung zu einer Ausbildung der BSPA über ein elektronisches Anmeldeformular werden Ihre eingegebenen personbezogenen Daten und Dateien vom Betreiber der Homepage mit Ihrer Einwilligung an die Ausbildungsverwaltungsdatenbank der BSPA weitergegeben. Seitens des Homepagebetreibers werden Ihre personbezogenen Daten und Dateien 14 Tage lang zwischengespeichert und dann vollständig gelöscht.
- In der Datenbank der Ausbildungsverwaltung der BSPA werden Ihre personbezogenen Daten und Dateien durch bei der Ausbildung erbrachten Leistungen (Prüfungsergebnisse) ergänzt und gespeichert. Ohne der Speicherung Ihrer Daten könnten die BSPA schulgesetzlichen Verpflichtungen (zB Bildungsdokumentationsgesetz, Ausstellung von Zeugnisduplikaten,…) nicht nachkommen. Eine Aufnahme in eine der Ausbildungen an den BSPA wäre damit nicht möglich. Eine Datenübermittlung der Daten aus der Datenbank der Ausbildungsverwaltung der BSPA an andere Dritte, außer der Übermittlung im Zuge des Bildungsdokumentationsgesetzes, erfolgt nicht.
- Eine Datenübermittlung personbezogener Daten aus der Datenbank der BSPA Ausbildungsverwaltung an andere Dritte erfolgt nur, wenn es im Sinne und im persönlichen Interesse der Kursteilnehmerin/des Kursteilnehmers und zur Durchführung der Ausbildung unumgänglich ist (Referent/in, Sportfach/dachverband, Ausbildungspartner, zB Liftgesellschaft,...)). Diese Partner unterliegen ebenfalls den Richtlinien der DSGVO.
- Ihre Rechte: Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.